Bauprogramm 2011-2014 für die Kantonsstrassen-Vernehmlassung
Gemäss dem Gesetzgebungsverfahren ist die Region Luzern West im kantonalen Vernehmlassungsverfahren zum Bauprogramm 2011–2014 für die Kantonsstrassen mit einbezogen. Wir nahmen dazu in unserem Schreiben vom 17.2.2010 an das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Luzern Stellung und haben dabei die Entwicklung unseres gesamten Wirkungsraumes mit einbezogen.
 
Es zeichnen sich folgende Schwerpunkte der Verkehrsentwicklung ab:
 
  • Achse Luzern – Wolhusen – Willisau – Dagmersellen
  • Achse Luzern – Ruswil – Wolhusen – Willisau – Dagmersellen
  • Achse Ruswil – Sursee
  • Achse Wolhusen – Bern
     
Diese Achsen werden immer mehr als Ausweich- bzw. Umfahrungsrouten der Hauptverkehrsachsen Luzern-Bern und Luzern-Basel genutzt und stark befahren. Aus diesem Grunde ist es uns wichtig, die Engpässe dieser Ausweichrouten und daraus entstehende Bedürfnisse der Bevölkerung aufzuzeigen. Wir beantragen deshalb, die Verkehrsknotenpunkte Schötz und Ruswil ebenfalls ins Bauprogramm aufzunehmen, damit Umfahrungsstrassen für diese Ortschaften in realisierbare Nähe rücken. Des weitern fordern wir die Umbenennung der Gemeindestrasse Gettnau-Nebikon (Niederwilstrasse) in eine Kantonstrasse, damit zukünftig Unterhalt und Ausbau dieser Strasse vom Kanton getragen werden. Beide Massnahmen sollten möglichst zeitnah zugunsten der Bevölkerung und Gemeinden realisiert werden. Längerfristig fordern wir aus denselben Gründen auch eine Ortsumfahrung für Wolhusen.
 
Des Weiteren ist es unser Anliegen, die Auswirkungen des kantonalen Bauprogrammes auf die Wohn- und Regionalentwicklung aufzuzeigen. Aus diesem Grunde sind wir mit der Verschiebung des Ausbaus der Lammschlucht (Schüpfheim-Flühli/Sörenberg) in den Topf C nicht einverstanden. Damit wird der Beschluss des Kantonsrates aus dem Jahre 2008, diese Strecke mit einem Tunnel auszubauen, nicht realisiert. Zwar wurden zwischenzeitlich die dringendsten Sicherheitsmankos auf dieser Strecke beseitigt, doch wurde dabei die Fahrspur so verschmälert, dass grosse Fahrzeuge an einigen Stellen nicht mehr kreuzen können, was eine Verschlechterung des bisherigen Zustandes darstellt und im Sinne der Besitzstandwahrung von uns nicht akzeptiert werden kann.
 
Mit der Verschiebung in den Topf C rücken die Aussichten auf eine zufriedenstellende Lösung dieses Engpasses in weite Ferne. Durch diesen Entscheid werden sowohl das Anrecht auf moderne Mobilität als auch aktuell anstehende Gemeindeentwicklungen, eventuell sogar Gemeindefusionen, negativ beeinträchtigt - letztendlich können so ganze Dörfer abgehängt werden. Deshalb protestieren wir vehement gegen dieses Vorgehen.
 
 
 
 
 
Studio ONE AG, 6017 Ruswil, Luzern, www.studio1.ch