Öffentliche Auflage der Anpassung am
Regionalen Entwicklungsplan Willisau – Wiggertal
Gemäss § 13 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird der Entwurf der Anpassung am Regionalen Entwicklungsplan Willisau – Wiggertal (Anpassung regionale Ausschlussgebiete Speziallandwirtschaft in den Gemeinden Ufhusen und Luthern) während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Planunterlagen liegen während der Auflagefrist (4. September – 3. Oktober 2023) auf der Geschäftsstelle der Region Luzern West, Menznauerstrasse 2, 6110 Wolhusen zur Einsicht öffentlich auf. Die Unterlagen können auch unter www.regionwest.ch heruntergeladen werden.
Personen, Organisationen und Behörden des betroffenen Gebietes können sich zum Entwurf äussern. Allfällige Einwendungen gegen die Anpassung des Regionalen Entwicklungsplans Willisau – Wiggertal sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet zu richten an den regionalen Entwicklungsträger:
Region Luzern West
Menznauerstrasse 2
Postfach 254
6110 Wolhusen