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Änderung Spitalgesetz Kanton Luzern, Stellungnahme REGION LUZERN WEST

Vernehmlassungsentwurf zu den Einzelinitiativen über die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten.

Wir sind überzeugt, dass das Vertrauen der Bevölkerung nur wieder hergestellt werden kann, indem das Leistungsangebot der Spitäler gesetzlich verankert wird. Wir beurteilen die Gesetzesrevision deshalb als dringend notwendig.

In der Stellungnahme zur Änderung des Spitalgesetzes hat sich die REGION LUZERN WEST unter anderem auf folgende Punkte fokussiert:

  • Gesetzliche Verankerung fördert Vertrauensaufbau
  • Im Minimum: IMC-Station auf höchstem Niveau und als eigene Station
  • Konkrete Anträge: Verankerung mit folgendem genauen Wortlaut - medizinische ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung
  • LUKS - EIN Spital mit DREI Standorten

Dabei betonen wir, dass mit der Änderung des Spitalgesetzes des Kantons Luzern gemäss den Vorschlägen der Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit - ergänzt mit unseren Anträgen - ein Beitrag zum Wiederaufbau des Vertrauens in die Luzerner Kantonsspital AG geleistet werden kann.

Erarbeitet wurde die Stellungnahme mit Vertreterinnen und Vertretern des Netzwerk Gesundheit der REGION LUZERN WEST sowie des Vorstands Pro-Spital-Wolhusen.