Umsetzung Velonetzpläne, Zuständigkeiten und Finanzierung: Öffentliche Auflage Ergänzung Kantonaler Richtplan 2026 sowie Vernehmlassung Gesamtrevisionen Weggesetz und Wegverordnung
Der Kanton Luzern (BUWD) hat am 06.03.2026 die Vernehmlassung zu den Gesamtrevisionen des Weggesetzes (WegG) und der Wegverordnung (WegV) sowie die öffentliche Auflage der Ergänzung des kantonalen Richtplans 2026 (Richtplankarte und Kapitel 32 Fuss- und Veloverkehr) mit Frist 16.06.2026 gestartet. Die Unterlagen des Kantons Luzern sind unter folgendem Link aufgeschaltet: Umsetzung Velonetzpläne, Zuständigkeiten und Finanzierung – Vernehmlassung Gesamtrevisionen WegG/WegV und öffentliche Auflage Ergänzung kantonaler Richtplan 2026.
Als regionaler Entwicklungsträger (RET) REGION LUZERN WEST vertreten wir die Interessen unserer 27 Verbandsgemeinden im westlichen Teil des Kantons Luzern. Diese umfassen mehr als 50 % der Kantonsfläche und sind von den geplanten Regelungen zur Veloinfrastruktur und deren Finanzierung erheblich betroffen.
Wir begrüssen die Stossrichtung zur Förderung des Veloverkehrs grundsätzlich, sehen jedoch in zentralen Punkten wesentlichen Anpassungsbedarf. Besonders wichtig sind aus unserer Sicht eine ausgewogene und praxistaugliche Finanzierungsregelung, eine faire Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie eine realistische Etappierung der Umsetzung.
Weitere Anliegen betreffen insbesondere die Schliessung von Netzlücken, die verbindliche überkantonale Koordination, den Umgang mit Mountainbike-Routen sowie die rechtliche Einbindung von Privatstrassen und Strassengenossenschaften.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Begleitbrief sowie in den digital eingereichten Stellungnahmen, die Ihnen untenstehend zum Download zur Verfügung stehen.