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Vernehmlassung zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG)

Stellungnahme der REGION LUZERN WEST

Vernehmlassung zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG)

Der Kanton Luzern (GSD) hat am 3. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG; SRL Nr. 867) betreffend spezialisierte Langzeitpflege und Angehörigen-Spitex mit Frist bis 20. September 2026 gestartet. Die Unterlagen des Kantons Luzern sind unter folgendem Link aufgeschaltet: Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes.

Die REGION LUZERN WEST hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes (BPG) Stellung genommen. Die Vorlage zur spezialisierten Langzeitpflege und Angehörigen-Spitex wird grundsätzlich begrüsst. Insbesondere die stärkere regionale Koordination der Gesundheitsversorgung und die Weiterentwicklung der Planungsregionen zu Planungs- und Versorgungsregionen werden positiv beurteilt.

Gleichzeitig sieht die REGION LUZERN WEST in zentralen Punkten Anpassungsbedarf. Gefordert werden unter anderem eine stärkere finanzielle Beteiligung des Kantons an der spezialisierten Langzeitpflege und an den Planungs- und Versorgungsregionen, klare Qualitätsanforderungen bei der Angehörigen-Spitex sowie eine praxisnahe Umsetzung mit möglichst geringem administrativem Mehraufwand.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier:

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