Die Corona-Pandemie beeinflusst das kulturelle Leben nach wie vor massiv. Schutzmassnahmen sowie die Verschiebung und Absage von kulturellen Veranstaltungen und Projekten beeinträchtigen eine Vielzahl von Kulturinstitutionen und -schaffenden.
Um die weiterhin massiven Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert. Grundlage dafür ist Art. 8 des Covid-19-Gesetzes des Bundes.
Genereller Mechanismus der Corona-Hilfen im Kulturbereich
Das Covid-19-Gesetz sieht weiterhin weitreichende Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor vor. Wichtigste Änderung gegenüber der Covid-19-Verordnung Kultur ist, dass Ausfallentschädigungen nur noch an Kulturunternehmen ausgerichtet werden. Die Kulturunternehmen werden angehalten, in ihren Ausfallberechnungen die Entgelte ihrer Akteure zu berücksichtigen und nach Erhalt der Ausfallentschädigung weiterzuleiten.
Projektförderung durch den Regionalen Förderfonds Kultur der REGION LUZERN West
Für bereits gesprochenen Projektförderbeiträge gelten folgende Regelungen:
Bei Verschiebungen:
- Wir bitten Sie, die Geschäftsstelle des Regionalen Förderfonds Kultur der REGION LUZERN WEST per E-Mail über die Verschiebung zu informieren.
- Unsere Beitragszusage bleibt vollumfänglich gültig, sofern das geplante Projekt nicht grundlegend neugestaltet wird.
- Die bisherigen Regelungen zur Auszahlung von Beiträgen bleiben grundsätzlich bestehen. Bei Liquiditätsschwierigkeiten nehmen Sie bitte mit der Geschäftsstelle Kontakt auf.
- Fallen aufgrund der Verschiebung Zusatzkosten an, so verweisen wir Sie auf die Möglichkeiten einer Ausfallentschädigung gemäss der Verordnung des Bundes. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Abschnitt 2.
Bei definitiven Absagen:
- Wir bitten Sie, die Geschäftsstelle des Regionalen Förderfonds Kultur der REGION LUZERN WEST per E-Mail über die Absage zu informieren.
- Die Beitragszusagen bleiben bis zur Höhe eines allfälligen Defizits gültig. Dieses Defizit muss im Rahmen der Beitragsabrufung mit einem kurzen Abschlussbericht und einer Schlussabrechnung (inkl. Finanzierungsplan) ausgewiesen werden. Dabei müssen sämtliche Ausgaben ersichtlich sein, welche trotz Absage der Veranstaltung angefallen sind. Der auf dieser Grundlage berechnete Defizitbeitrag kann die Höhe des ursprünglich gesprochenen Beitrages nicht übersteigen.
- Bereits ausbezahlte Beiträge werden nicht zurückgefordert.
Weitere Gesuche werden laufend entgegengenommen
Veranstaltungen/Produktionen, welche in der kommenden Zeit in der Kulturkommission des Regionalen Förderfonds Kultur der REGION LUZERN WEST beurteilt werden und aufgrund von COVID-19 verschoben werden müssen, werden wie gehabt beurteilt. Wenn Sie beim Regionalen Förderfonds Kultur der REGION LUZERN WEST ein Gesuch pendent haben, bitten wir Sie darum, entsprechende Abweichungen zum Projektverlauf der Geschäftsstelle umgehend per E-Mail mitzuteilen.
Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich Musik und Theater (Chöre, Orchester, Theatervereine)
Diese sollen zur Abfederung der mit der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schäden Finanzhilfen erhalten können, welche über die folgenden Dachverbände abgewickelt werden:
Ein Informationsblatt mit allen Massnahmen im Zusammenhang mit Covid-19 finden Sie hier: